Vor Ort Unterweisung in die Handhabung mit Anwendungssimulation von realitätsnahen Fallszenarien, sowie Zertifizierung des Gerätebeauftragten und Erstinbetriebnahme (gem. § 10 Abs. 1 MPBetreibV) des AED-Gerätes.
- Dauer ca. 90 Minuten
- In Verbindung mit dem Kauf eines AED-Gerätes berechnen wir keine Anfahrtskosten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Dokumentenreiter.
- Gültig nur innerhalb Deutschlands
Allgemeine Informationen zur Erstbetriebnahme eines AED Defibrillators
Der AED stellt rechtlich gesehen ein Medizinprodukt dar. Der Umgang mit Medizinprodukten, wird in Deutschland durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (kurz: MPBetreibV) geregelt. Diese legt auch die Voraussetzungen fest, die erforderlich sind, damit ein AED in Betrieb genommen, d.h. den Anwendern zur Verfügung gestellt werden kann.
Nach Paragraph 5 Abs. 1 MPBetreibV sind folgende Voraussetzungen für die Inbetriebnahme erforderlich:
- Funktionsprüfung: Eine Funktionsprüfung vor der Inbetriebnahme soll sicherstellen, dass sich der AED in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und fehlerfrei funktioniert, so dass die Sicherheit bei einer möglichen Anwendung des Gerätes gewährleistet ist. Die Funktionsprüfung muss nach den Vorgaben des Herstellers (z.B. in der Gebrauchsanweisung) am Betriebsort durchgeführt werden.
- Einweisung: Die Erstinbetriebnahme eines AED setzt zudem die Einweisung von mindestens einer "beauftragten Personen" voraus. Durch die Einweisung eines so genannten "Gerätebeauftragten" soll sichergestellt werden, dass innerhalb des Unternehmens/Instituion eine fachkundige Person anwesend ist, die sich mit dem AED auskennt und ggf. auch Fragen zur Handhabung, Anwendung und den Betrieb des AED vor Ort beantworten und Maßnahmen bei Fehlern veranlassen kann.
Wenn Sie noch weitere Fragen, oder genauere Infos hierzu benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.